Der Verwaltungs-Rechtsschutz der Roland im Tarif Privatkunden Basis unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen aus dem privaten und beruflichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten wahrzunehmen – ergänzend auch in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privatkunden Basis folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem:
- privaten Lebensbereich und
- beruflichen Bereich
in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Außerdem in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich gegen eine Entscheidung einer Behörde wehren möchten, hilft Ihnen dieser Baustein bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Das gilt sowohl für Angelegenheiten aus Ihrem privaten Alltag als auch aus Ihrem Beruf – etwa im Widerspruchsverfahren bei der Behörde selbst oder in einem anschließenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Zusätzlich sind verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Lebensbereiche deckt der Verwaltungs-Rechtsschutz ab?
Der Versicherungsschutz umfasst rechtliche Interessen aus dem privaten Lebensbereich und dem beruflichen Bereich.
In welchen Verfahren besteht Versicherungsschutz?
Es besteht Schutz in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Sind Verkehrssachen mitversichert?
Ja, in Verkehrssachen besteht Schutz, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Gilt der Schutz auch vor Verwaltungsgerichten?
Ja, der Versicherungsschutz gilt in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten und – bei Verkehrssachen – auch vor Verwaltungsgerichten.