Der Sozial-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden von Roland greift ausschließlich in Verkehrssachen und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten
Was bedeutet das konkret?
Der Sozial-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn es rund um Verkehrssachen zu Auseinandersetzungen mit Behörden oder vor dem Sozialgericht kommt. Er ist auf diesen Bereich beschränkt und unterstützt Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im anschließenden Klageverfahren.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift der Sozial-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Gilt der Schutz auch außerhalb von Verkehrssachen?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen.
Vor welchen Gerichten gilt der Klageschutz?
Der Schutz gilt für Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026