Im Berufs-Rechtsschutz der Roland deckt der Verwaltungs-Rechtsschutz ausschließlich den beruflichen Bereich ab und unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Im Tarif Berufs-Rechtsschutz der Roland gilt für den Verwaltungs-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten Bereich wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
- in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz greift in diesem Tarif nur für berufliche Angelegenheiten aus Ihrer Tätigkeit als Angestellter. Geht es um Auseinandersetzungen mit einer deutschen Verwaltungsbehörde, unterstützt Sie der Schutz sowohl im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren als auch in einem anschließenden Klageverfahren vor einem deutschen Verwaltungsgericht.
Häufige Fragen
Für welchen Bereich gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten Bereich wahrzunehmen.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Gilt der Schutz auch bei ausländischen Behörden?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Ist auch der private Bereich mitversichert?
Nein, es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich aus dem angestellten Bereich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026