Der Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden von Roland bietet Steuer-Rechtsschutz ausschließlich in Verkehrssachen und unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Steuer-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen – und zwar vor:
- deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden
- Finanz- und Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, wenn es in einer Verkehrssache zu einer steuerrechtlichen Auseinandersetzung kommt. Die Unterstützung greift, wenn Sie Ihre Interessen gegenüber deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden oder vor den entsprechenden Gerichten vertreten müssen. Entscheidend ist dabei der Bezug zu einer Verkehrssache.
Häufige Fragen
Wann greift der Steuer-Rechtsschutz in diesem Tarif?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz?
Vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sind auch steuerrechtliche Angelegenheiten außerhalb von Verkehrssachen abgedeckt?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Verkehrssachen.
Gilt der Schutz auch vor ausländischen Behörden?
Der Schutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.