Im Tarif Privat Plus der Roland Rechtsschutz sichert der Arbeits-Rechtsschutz unter anderem Kosten bei Aufhebungsverträgen bis 5.000 Euro pro Jahr, Streitigkeiten als Betriebs- oder Personalrat sowie Anstellungsverhältnisse gesetzlicher Vertreter juristischer Personen bis 40.000 Euro je Versicherungsfall. Zusätzlich erweitern Verkehrs-Straf-Rechtsschutz und ein Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenz des Arbeitgebers den Schutz.
Für den Arbeits-Rechtsschutz gilt im Tarif Privat Plus folgendes:
- Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.5 besteht Versicherungsschutz aus Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten bis zu 40.000 Euro je Versicherungsfall. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen den Betrag von 50.000 Euro, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers:
Abweichend von Ziffer A 3.16.2 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz:
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz:
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz:
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz im Tarif Privat Plus deckt verschiedene Situationen rund um Ihr Arbeitsverhältnis ab. Dazu zählen die Prüfung eines vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrags, Angelegenheiten aus der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat sowie bestimmte Streitigkeiten gesetzlicher Vertreter juristischer Personen. Ergänzend gibt es eine Beratung bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers. Über den Verkehrs-Rechtsschutz hinaus bietet der Verkehrs-Straf-Rechtsschutz einen erweiterten Schutz. Die genannten Höchstbeträge und Bedingungen gelten dabei wie oben angegeben.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Kosten bei einem Aufhebungsvertrag versichert?
Bei einem schriftlichen Angebot Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags, wenn kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vorliegt, übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
Ist die Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit. Die Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Welche Einkommensgrenze gilt für gesetzliche Vertreter juristischer Personen?
Versicherungsschutz besteht bei einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro, mit Kostenübernahme bis zu 40.000 Euro je Versicherungsfall. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen 50.000 Euro, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
Gibt es Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Ja. Beim beantragten Insolvenzverfahren des Arbeitgebers übernehmen wir abweichend von Ziffer A 3.16.2 die Kosten für den Beratungs-Rechtsschutz bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Was leistet der Verkehrs-Straf-Rechtsschutz zusätzlich?
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.