Im Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden der Roland besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten des Baugesetzbuchs – mit einer Kostenübernahme von bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall rund um Wohnung und Grundstück.
Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in folgenden Angelegenheiten:
- Enteignungs-Angelegenheiten
- Planfeststellungs-Angelegenheiten
- Flurbereinigungs-Angelegenheiten
- Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind
Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erweitert Ihren Schutz auf besondere behördliche und baurechtliche Verfahren rund um Ihre Immobilie. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen in diesen Bereichen werden die Kosten bis zu der genannten Höchstgrenze pro Versicherungsfall getragen.
Häufige Fragen
In welchen Angelegenheiten besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht in Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt abweichend von Ziffer A 6.2.15.
Gilt dieser Schutz auch für baurechtliche Angelegenheiten?
Ja, der Schutz umfasst Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.