Der Sozial-Rechtsschutz im Roland Berufs-Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen im beruflichen Bereich ab – etwa in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden und in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten. So sind Sie zum Beispiel bei einer Firmengründung zur selbstständigen Tätigkeit rechtlich unterstützt.
Im Tarif Berufs-Rechtsschutz der Roland gilt für den Sozial-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden,
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Ein Beispiel: Wenn Sie sich durch eine Firmengründung selbstständig machen wollen.
Was bedeutet das konkret?
Der Sozial-Rechtsschutz greift, wenn es um Ihre beruflichen Angelegenheiten im sozialrechtlichen Bereich geht. Legen Sie gegen eine behördliche Entscheidung Widerspruch ein oder klagen Sie vor einem Sozialgericht, unterstützt Sie der Rechtsschutz dabei – etwa im Zusammenhang mit einer Firmengründung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchem Bereich besteht Sozial-Rechtsschutz?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich im beruflichen Bereich.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Gilt der Schutz auch für private Angelegenheiten?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im beruflichen Bereich.
Gibt es ein Beispiel für einen abgedeckten Fall?
Ja, zum Beispiel wenn Sie sich durch eine Firmengründung selbstständig machen wollen.