Der Opfer-Rechtsschutz im Tarif Berufs-Rechtsschutz der Roland bietet versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer einen Beratungs-Rechtsschutz, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt wurde.
Im Tarif Berufs-Rechtsschutz der Roland gilt für den Opfer-Rechtsschutz Folgendes:
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers beantragt, können sich versicherte Personen als Arbeitnehmer im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes rechtlich beraten lassen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut des Sachinhalts.
Häufige Fragen
Was umfasst der Opfer-Rechtsschutz im Berufs-Rechtsschutz?
Er umfasst einen Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer.
Für wen gilt dieser Rechtsschutz?
Er gilt für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer.
In welchem Fall greift der Beratungs-Rechtsschutz?
Der Beratungs-Rechtsschutz greift, wenn ein Insolvenzverfahren des Arbeitgebers beantragt wurde.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Diese Leistung ist im Tarif Berufs-Rechtsschutz der Roland enthalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026