Der Steuer-Rechtsschutz im Vereins-Rechtsschutz der Roland schützt Vereine bei steuerrechtlichen Angelegenheiten und sichert die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Umfang des Steuer-Rechtsschutzes im Vereins-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen als Verein in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen – und zwar vor:
- deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden,
- Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Verein in steuerrechtliche Auseinandersetzungen gerät, unterstützt Sie dieser Baustein bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Der Schutz greift dabei ausschließlich im steuerrechtlichen Bereich und bei den genannten deutschen Behörden und Gerichten.
Häufige Fragen
Wer ist beim Steuer-Rechtsschutz abgesichert?
Abgesichert werden die rechtlichen Interessen des Vereins in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Vor welchen Stellen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Für welche Angelegenheiten besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für steuerrechtliche Angelegenheiten des Vereins.
Sind auch ausländische Behörden oder Gerichte eingeschlossen?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf deutsche Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichte.