Der Tarif Agrar Plus der Roland Rechtsschutz übernimmt rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen rund um das Mindestlohngesetz bis 300.000 Euro je Kalenderjahr sowie bei Insolvenzanfechtungen bis 10.000 Euro je Versicherungsfall – unter klar definierten Voraussetzungen.
Rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) ausschließlich vor deutschen Gerichten wahrzunehmen. Die Leistung übernehmen wir bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
- Es besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung. Versichert sind Anfechtungen eines Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden im Inland aufgrund eines von Ihrem Kunden eröffneten Insolvenzverfahrens.
Voraussetzungen:
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Kunden darf erst nach Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden beantragt werden.
- Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden ist bereits vollständig erfüllt, da Sie die gewünschte Leistung erbracht und Ihr Kunde diese Leistung bezahlt hat.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Hinweis:
Für aktive Maßnahmen Ihrerseits, zum Beispiel die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif unterstützt Sie in zwei Bereichen: bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das Mindestlohngesetz vor deutschen Gerichten sowie bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungen, wenn Ihr Kunde nach einem bereits vollständig erfüllten Vertrag zahlungsunfähig wird. Für jeden Bereich gelten eigene Höchstgrenzen und Voraussetzungen. Eigene angriffsweise eingeleitete Schritte, wie eine negative Feststellungsklage, sind dabei nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe besteht Schutz beim Mindestlohngesetz?
Für rechtliche Interessen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) übernimmt die Leistung bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr, ausschließlich vor deutschen Gerichten.
Wie hoch ist die Leistung bei einer Insolvenzanfechtung?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung werden die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz bei einer Insolvenzanfechtung?
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Kunden darf erst nach Abschluss des Vertrags beantragt werden, und der Vertrag muss bereits vollständig erfüllt sein, weil Sie die Leistung erbracht und Ihr Kunde diese bezahlt hat.
Sind aktive Maßnahmen wie eine negative Feststellungsklage versichert?
Nein. Für aktive Maßnahmen Ihrerseits, zum Beispiel die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, besteht kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026