Im Tarif Agrar Plus der ROLAND Rechtsschutz stehen Ihnen Support-Services aus einem großen Dienstleisternetzwerk zur Verfügung: von Reputationsmanagement über Datenrettung und IT-Erste-Hilfe bis zur Unterstützung bei Vorsorgeverfügungen. Zusätzlich besteht für die gewerbliche und landwirtschaftliche Tätigkeit erweiterter Versicherungsschutz mit Kostenübernahme bis 500.000 Euro unter bestimmten Voraussetzungen.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar Plus folgendes für ROLAND Support-Services:
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. In diesem Baustein ist Folgendes versichert:
- Reputationsmanagement
- Datenrettung
- IT-Erste-Hilfe
- Unterstützung bei Vorsorgeverfügungen
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen.
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen für die gewerbliche und landwirtschaftliche Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Plus-Baustein für Agrar-Betriebe aufgezeigt.
Was bedeutet das konkret?
Als Ergänzung zum Rechtsschutz stellt der Tarif Agrar Plus praktische Zusatzleistungen bereit, die über externe Dienstleister erbracht werden – etwa Hilfe rund um Ihren guten Ruf, die Wiederherstellung von Daten, schnelle IT-Unterstützung und Begleitung bei Vorsorgeverfügungen. Darüber hinaus kann Ihre rechtliche Interessenwahrnehmung für gewerbliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten auch außerhalb des üblichen Geltungsbereichs abgesichert sein, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Ziffern und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Welche Support-Services sind im Baustein enthalten?
Versichert sind Reputationsmanagement, Datenrettung, IT-Erste-Hilfe sowie Unterstützung bei Vorsorgeverfügungen. Diese Services werden über ein großes Dienstleisternetzwerk von externen Dienstleistern erbracht.
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs getragen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen für die gewerbliche und landwirtschaftliche Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme außerhalb des Geltungsbereichs?
Der Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben. Zudem darf der Versicherungsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein, und es dürfen keine Interessen im Zusammenhang mit dinglichen Rechten oder mit schuldrechtlichen Verträgen aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit wahrgenommen werden.
Gibt es Fälle ohne Versicherungsschutz?
Ja. In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.