Der Straf-Rechtsschutz im Roland Rechtsschutz Tarif Agrar Plus bleibt bei Abschluss eines Verfahrens durch Strafbefehl auch dann bestehen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat erfolgt – vorausgesetzt, das Vergehen steht im Zusammenhang mit der Nutzung von Motorfahrzeugen.
Straf-Rechtsschutz im Tarif Agrar Plus:
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen, wenn das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung von Motorfahrzeugen steht.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Strafverfahren per Strafbefehl beendet, kann der Versicherungsschutz auch dann erhalten bleiben, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat kommt. Voraussetzung ist, dass die Tat mit der Nutzung von Motorfahrzeugen zusammenhängt. Dies ergänzt die Regelung nach Ziffer A 3.9.1.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz auch bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen?
Ja, ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen, wenn das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung von Motorfahrzeugen steht.
Welche Voraussetzung muss für den fortbestehenden Schutz erfüllt sein?
Das Vergehen muss im Zusammenhang mit der Nutzung von Motorfahrzeugen stehen und das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen worden sein.
Gilt die Regelung auch bei direktem Vorsatz?
Ja, die Regelung umfasst ausdrücklich auch den direkten Vorsatz.
Bei welchem Verfahrensabschluss greift diese Regelung?
Sie greift beim Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026