Im Tarif Agrar Plus der Roland Rechtsschutz gilt für die Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung eine besondere Regelung: Abweichend von den allgemeinen Bedingungen werden die Kosten für diese Leistung bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung im Tarif Agrar Plus:
Abweichend von Ziffer A 3.20 übernehmen wir die Kosten für diese Leistung bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Für die Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung stellt der Tarif Agrar Plus einen festen jährlichen Kostenrahmen bereit. Innerhalb dieses Rahmens werden die anfallenden Kosten für diese Leistung getragen – abweichend von der allgemeinen Regelung in Ziffer A 3.20.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten für die Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung übernommen?
Die Kosten für diese Leistung werden bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Gilt diese Regelung im Tarif Agrar Plus?
Ja, die Regelung zur Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung gilt im Tarif Agrar Plus der Roland Rechtsschutz.
Weicht diese Leistung von den allgemeinen Bedingungen ab?
Ja, die Kostenübernahme erfolgt abweichend von Ziffer A 3.20.
Für welchen Zeitraum gilt der Betrag von 2.500 Euro?
Der Betrag von 2.500 Euro gilt je Kalenderjahr.