Der Steuer-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz im Tarif Agrar Plus schützt Ihre Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben für Ihre versicherten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Abweichend von Ziffer A 6.2.11 gilt:
Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen:
- vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten,
- sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
Dieser Schutz gilt wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben für Ihre landwirtschaftlich oder gewerblich für Ihren Agrar-Betrieb versicherten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie für Ihre betrieblich genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zu Anlieger- oder Erschließungsabgaben herangezogen werden, können Sie sich rechtlich zur Wehr setzen. Der Versicherungsschutz greift sowohl bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten als auch bei Widerspruchsverfahren gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden.
Häufige Fragen
Was ist im Steuer-Rechtsschutz des Tarifs Agrar Plus versichert?
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Für welche Objekte gilt der Versicherungsschutz?
Für Ihre landwirtschaftlich oder gewerblich für Ihren Agrar-Betrieb versicherten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Sind auch Widerspruchsverfahren abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt abweichend von Ziffer A 6.2.11.