Im Tarif Agrar Plus der Roland Rechtsschutz erhalten Sie als Arbeitgeber Arbeits-Rechtsschutz: Er umfasst die Beratung zu Aufhebungsverträgen bis 5.000 Euro je Kalenderjahr, den Schutz bei kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht sowie die Abwehr von Ansprüchen nach dem Mindestlohngesetz.
Für Sie als Arbeitgeber im Tarif Agrar Plus gilt für den Arbeits-Rechtsschutz Folgendes:
- Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie als Arbeitgeber für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz zur gerichtlichen Abwehr von Lohn- und Schadenersatz-Ansprüchen nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG), die ein Arbeitnehmer eines von Ihnen beauftragten Subunternehmens oder von weiteren unterbeauftragten Subunternehmen gegen Sie als Geschäftskunde oder gegen Ihr versichertes Unternehmen erhebt.
Was bedeutet das konkret?
Als Arbeitgeber sind Sie mit dem Arbeits-Rechtsschutz in mehreren Bereichen abgesichert: Sie erhalten Unterstützung bei der Beratung zu Aufhebungsverträgen, bei rechtlichen Auseinandersetzungen im kollektiven Arbeits- oder Dienstrecht sowie bei der Abwehr von Forderungen, die sich aus dem Mindestlohngesetz ergeben können, wenn Arbeitnehmer beauftragter Subunternehmen Ansprüche gegen Sie geltend machen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Kosten für die Beratung zum Aufhebungsvertrag übernommen?
Die Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Was gilt beim Angebot zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags als Versicherungsfall?
Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das schriftliche Angebot zur Aufhebung eines oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag) als Versicherungsfall.
Ist auch kollektives Arbeits- oder Dienstrecht versichert?
Ja, abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber.
Bin ich bei Ansprüchen nach dem Mindestlohngesetz abgesichert?
Ja, abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz zur gerichtlichen Abwehr von Lohn- und Schadenersatz-Ansprüchen nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG), die ein Arbeitnehmer eines von Ihnen beauftragten Subunternehmens oder von weiteren unterbeauftragten Subunternehmen gegen Sie als Geschäftskunde oder gegen Ihr versichertes Unternehmen erhebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026