Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz sichert im Tarif Agrar Plus die vorübergehende Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen auf dem Betriebsgelände ab und bietet Schutz bei Enteignungs- und Baugesetz-Angelegenheiten bis 100.000 Euro sowie Rechtsschutz für Bauherren gewerblich genutzter Gebäude bis 5.000 Euro.
Außerdem haben Sie Versicherungsschutz für die vorübergehende Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen, die sich auf Ihrem Betriebsgelände befinden.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz für die versicherten gewerblichen bzw. landwirtschaftlich genutzten Einheiten in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Rechtsschutz für Bauherren
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) haben ausschließlich Sie Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit:
- dem Erwerb des Baugrundstücks,
- der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
- der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Die Kosten übernehmen wir bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Weiterhin ausgeschlossen sind:
- Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens,
- Beteiligungen an Immobilienfonds.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein erweitert Ihren Rechtsschutz rund um Wohnung und Grundstück im Agrar-Bereich. Sie sind abgesichert, wenn Sie einzelne Ferienwohnungen auf Ihrem Betriebsgelände vorübergehend vermieten, und Sie erhalten Schutz bei behördlichen Verfahren wie Enteignung oder Flurbereinigung. Zusätzlich sind Sie als Bauherr geschützt, wenn Sie gewerblich genutzte Gebäude erwerben, errichten oder verändern – jeweils innerhalb der genannten Höchstsummen. Bestimmte Finanzierungs- und Fondsthemen bleiben ausgeschlossen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Bedingungstext.
Häufige Fragen
Sind Ferienwohnungen auf dem Betriebsgelände mitversichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für die vorübergehende Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen, die sich auf Ihrem Betriebsgelände befinden.
Bis zu welcher Höhe sind Enteignungs- und Baugesetz-Angelegenheiten abgedeckt?
Für Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie im Baugesetzbuch geregelte Angelegenheiten übernehmen wir die Kosten bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Bin ich als Bauherr versichert?
Ja, ausschließlich Sie haben Versicherungsschutz als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Die Kosten übernehmen wir bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Welche rechtlichen Interessen sind beim Bauherren-Rechtsschutz versichert?
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb des Baugrundstücks, der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Was ist weiterhin ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens sowie Beteiligungen an Immobilienfonds.