Der Rechtsschutz von Roland im Tarif Agrar Plus enthält bestimmte inhaltliche Ausschlüsse: Kein Schutz besteht etwa für übertragene Ansprüche nach eingetretenem Versicherungsfall oder für das Geltendmachen fremder Ansprüche – mit klaren Ausnahmen rund um das Mindestlohngesetz. Auch Handelsvertreter- und Maklerrecht, Streitigkeiten in Büro- und Praxisgemeinschaften sowie Verträge über Motorfahrzeuge sind ausgenommen.
Für inhaltliche Ausschlüsse gilt Folgendes:
- Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Ausnahme: Dies gilt nicht, soweit die Pflicht Ihrer Subunternehmen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz auf Sie übergegangen ist. - Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen. Oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern Sie nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet sind, für Verbindlichkeiten der von Ihnen beauftragten Subunternehmer und deren Subunternehmer einzustehen.
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
- aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
- von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
- aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarif deckt nicht jeden rechtlichen Streit ab. Übernehmen Sie Ansprüche oder Verbindlichkeiten anderer, oder wollen Sie fremde Ansprüche durchsetzen, greift der Rechtsschutz in der Regel nicht – außer es geht um Pflichten aus dem Mindestlohngesetz gegenüber Subunternehmern. Zusätzlich sind einige Rechtsbereiche generell ausgenommen, etwa das Handelsvertreter- und Maklerrecht, Auseinandersetzungen innerhalb einer gemeinsamen Büro- oder Praxisgemeinschaft sowie Streitigkeiten aus Verträgen über Motorfahrzeuge und Anhänger. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind übertragene Ansprüche nach einem Versicherungsfall abgedeckt?
Nein. Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt eines Versicherungsfalls auf Sie übertragen wurden oder übergegangen sind, sind ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt, soweit die Pflicht Ihrer Subunternehmen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz auf Sie übergegangen ist.
Kann ich die Ansprüche eines anderen geltend machen?
Grundsätzlich nicht. Wollen Sie fremde Ansprüche geltend machen oder für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen, greift der Ausschluss. Ausnahme: Wenn Sie nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet sind, für Verbindlichkeiten der von Ihnen beauftragten Subunternehmer und deren Subunternehmer einzustehen.
Besteht Rechtsschutz im Handelsvertreter- und Maklerrecht?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts besteht kein Rechtsschutz.
Sind Streitigkeiten innerhalb einer Büro- oder Praxisgemeinschaft mitversichert?
Nein. Gehen im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversicherte Personen gegeneinander vor – im ursächlichen Zusammenhang mit einer gemeinsam gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft – besteht kein Rechtsschutz, auch nach Beendigung der Gemeinschaft.
Sind Verträge über Motorfahrzeuge abgedeckt?
Nein. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie über Anhänger besteht kein Rechtsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026