Der Fahrer-Rechtsschutz Unternehmen der Roland übernimmt einen Versicherungsfall nur, wenn Fahrerlaubnis, Fahrberechtigung, Zulassung beziehungsweise Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis vorliegen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie sich ein Verstoß gegen diese Bedingungen auf den Versicherungsschutz auswirkt.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- (1) Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- (2) Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- (3) Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder das Fahrzeug muss mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.
- (4) Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weisen nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- (1) den Eintritt des Versicherungsfalls,
- (2) die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- (3) die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Damit ein Fall übernommen wird, müssen rund um Fahrer und Fahrzeug einige Grundvoraussetzungen stimmen: gültige Fahrerlaubnis, Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs, eine Zulassung oder ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Wird dagegen verstoßen, kommt es darauf an, ob die betroffene Person davon wusste und wie schwer das Verschulden wiegt. Wer nachweist, dass er nichts wusste oder dass der Verstoß keinen Einfluss auf den Fall hatte, behält seinen Schutz.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Zudem muss das Fahrzeug zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein und eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was passiert, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit?
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, ist der Versicherer berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Weist die versicherte Person nach, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bleibt der Schutz trotz Verstoß in manchen Fällen erhalten?
Ja. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweisen, dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt des Versicherungsfalls, für die Feststellung des Versicherungsfalls oder für die Feststellung oder den Umfang der zu erbringenden Leistung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026