Im Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge der Roland ist die Kostenübernahme an klare Obliegenheiten geknüpft: Der Fahrer braucht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis und die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs, und das Fahrzeug muss zugelassen sowie mit einer Betriebserlaubnis versehen sein. Wer gegen diese Bedingungen verstößt, riskiert eine Leistungskürzung – doch es gibt Ausnahmen.
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder das Fahrzeug muss mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der Fahrer weisen nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Damit Kosten übernommen werden, müssen Fahrer und Fahrzeug bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen – etwa eine gültige Fahrerlaubnis, die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs sowie eine gültige Zulassung und Betriebserlaubnis. Werden diese Punkte nicht eingehalten, kann der Schutz eingeschränkt oder gekürzt werden. Wer allerdings nachweisen kann, dass er nichts vom Verstoß wusste oder dass der Verstoß keine Rolle für den Fall gespielt hat, kann den Versicherungsschutz behalten.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein und eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen?
Versicherungsschutz besteht nur für die versicherten Personen, die von dem Verstoß nichts wussten und ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben. War der Verstoß grob fahrlässig, darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Bleibt der Schutz erhalten, wenn ich vom Verstoß nichts wusste?
Ja. Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz Verstoß bestehen?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person oder der Fahrer nachweist, dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt des Versicherungsfalls, die Feststellung des Versicherungsfalls oder die Feststellung oder den Umfang der zu erbringenden Leistung.
Inhalte aus: V1g – Obliegenheiten im Verkehrs-Rechtsschutz