Mit dem Drohnen-Rechtsschutz im Agrar-Rechtsschutz von Roland sichern Sie die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen rund um Drohnen und Copter mit einem Abfluggewicht bis 4 kg – ob als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter oder Pilot. Übernommen werden Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Pilot/Führer/Lenker
von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 4 kg.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Drohne oder einen Copter mit einem Abfluggewicht bis 4 kg besitzt, hält, erwirbt, least, mietet oder steuert, kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen auf Unterstützung zurückgreifen. Die Kosten werden bis zu einer festgelegten jährlichen Grenze getragen. Nicht abgedeckt sind Situationen, die mit Verstößen gegen Flugverbotszonen zusammenhängen.
Häufige Fragen
Für welche Personen gilt der Drohnen-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie Pilot/Führer/Lenker.
Für welche Drohnen besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Drohnen und Copter mit einem Abfluggewicht bis 4 kg.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Gibt es Situationen ohne Versicherungsschutz?
Ja. Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.