Beim Agrar-Rechtsschutz der Roland genießen Sie Versicherungsschutz für Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft – als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter oder Fahrer. Welche Fahrzeuge, Anhänger und Nutzungsformen wie Carsharing oder Auto-Abonnement eingeschlossen sind und wo die Ausnahmen liegen, erfahren Sie hier.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängern.
Ausnahme: Wasser- und Luftfahrzeuge sind ausschließlich mitversichert, wenn diese privat auf Sie zugelassen sind.
Die Motorfahrzeuge oder Anhänger müssen:
- bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie oder den Agrar-Betrieb zugelassen sein,
Ausnahme: Versichert sind auch Motorfahrzeuge zu Lande, die auf Ihr Kleinunternehmen (siehe Ziffer 1.2) zugelassen sind. - auf Ihren Namen oder auf Ihren Agrar-Betrieb mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein,
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder Ihrem Agrar-Betrieb gemietet sein,
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder Ihrem Agrar-Betrieb als privater Carsharing-Nutzer gebucht sein,
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Ausnahme: Fahrzeuge mit Kurzzeitzulassungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Ausnahme: Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen zugelassen sind. Gleiches gilt für die mit Versicherungskennzeichen auf den Namen dieser Personen versehenen oder gemieteten oder im Rahmen von Carsharing gebuchten Fahrzeuge.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Fahrzeuge, die Sie oder Ihr Agrar-Betrieb besitzen, halten, leasen, mieten oder fahren – vom klassischen Landfahrzeug bis hin zu Wasser- und Luftfahrzeugen. Auch moderne Nutzungsformen wie Carsharing oder Auto-Abonnements sind erfasst. Für bestimmte Konstellationen – etwa Wasser- und Luftfahrzeuge, Kurzzeitzulassungen oder Fahrzeuge Ihrer Beschäftigten – gelten jedoch besondere Regelungen und Ausnahmen.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind im Agrar-Rechtsschutz versichert?
Versichert sind Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhänger. Sie sind als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter oder Fahrer geschützt.
Sind Wasser- und Luftfahrzeuge mitversichert?
Wasser- und Luftfahrzeuge sind ausschließlich mitversichert, wenn diese privat auf Sie zugelassen sind.
Ist Carsharing oder ein Auto-Abonnement abgedeckt?
Ja. Versichert sind auch Fahrzeuge, die zum vorübergehenden Gebrauch als privater Carsharing-Nutzer gebucht oder privat mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt werden, wie zum Beispiel Auto-Abonnements.
Sind Fahrzeuge mit Kurzzeitzulassung versichert?
Nein. Fahrzeuge mit Kurzzeitzulassungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Gilt der Schutz auch für Fahrzeuge meiner Beschäftigten?
Nein. Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen zugelassen sind. Gleiches gilt für die mit Versicherungskennzeichen auf den Namen dieser Personen versehenen oder gemieteten oder im Rahmen von Carsharing gebuchten Fahrzeuge.