Der Vereins-Rechtsschutz der Roland bietet Arbeitgebern beim Arbeits-Rechtsschutz auch Versicherungsschutz für die Beratung zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung von Arbeitsverträgen (Aufhebungsvertrag) – mit einer Kostenübernahme bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
Sie haben als Arbeitgeber auch Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag).
Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
Was bedeutet das konkret?
Als Arbeitgeber sind Sie abgesichert, wenn Sie sich zu einem schriftlichen Aufhebungsangebot für einen oder mehrere Arbeitsverträge beraten lassen. Dieses Angebot wird als Versicherungsfall gewertet. Die Beratungskosten werden bis zu einer festgelegten Obergrenze pro Kalenderjahr getragen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Arbeits-Rechtsschutz für den Aufhebungsvertrag versichert?
Der Versicherungsschutz besteht für Sie als Arbeitgeber für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge.
Gilt das Aufhebungsangebot als Versicherungsfall?
Ja. Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Ist auch die Aufhebung mehrerer Arbeitsverträge abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst die Beratung zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag).