Beim Fahrer-Rechtsschutz Unternehmen der Roland gelten für Rechtsdienstleistungen ergänzende Regelungen zu Ziffer A 11. Dieser Beitrag zeigt, welche Bestimmungen in diesem Tarifbaustein zusätzlich zur Anwendung kommen.
Im Tarif Fahrer-Rechtsschutz Unternehmen der Roland gilt für Rechtsdienstleistungen Folgendes:
Ergänzend zu Ziffer A 11. gilt:
Ergänzend zu Ziffer A 11. gelten die dort aufgeführten Regelungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Fahrer-Rechtsschutz Unternehmen enthält für den Bereich der Rechtsdienstleistungen zusätzliche Bestimmungen. Diese knüpfen an die bereits bestehende Ziffer A 11. an und ergänzen deren Inhalt. Für die konkreten Einzelheiten ist stets das jeweilige Bedingungswerk maßgeblich.
Häufige Fragen
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zu Rechtsdienstleistungen?
Die Regelungen gelten im Tarif Fahrer-Rechtsschutz Unternehmen der Roland.
Worauf beziehen sich die Bestimmungen zu Rechtsdienstleistungen?
Die Bestimmungen gelten ergänzend zu Ziffer A 11.
Wo finde ich die genauen Einzelheiten?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsbedingungen.