Im Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge der Roland genießen Sie beim Drohnen-Rechtsschutz Versicherungsschutz als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer, Mieter oder Pilot von Drohnen und Coptern bis 4 kg Abfluggewicht – mit Kostenübernahme bis 10.000 Euro je Kalenderjahr. Erfahren Sie, wer mitversichert ist und wo kein Schutz besteht.
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Pilot/Führer/Lenker
von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 4 kg. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen.
Mitversicherte Personen sind:
- Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
- Die mitversicherten Personen des im Versicherungsschein für den privaten Bereich genannten Inhabers oder Geschäftsführers sowie dessen mitversicherte Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.7.
V1g
Widerspruchsrecht:
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen übernehmen sollen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Drohne oder einen Copter im betrieblichen Umfeld einsetzen, unterstützt Sie der Rechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen – etwa als Eigentümer, Halter oder als steuernde Person. Der Schutz umfasst leichte Fluggeräte und deckt Kosten bis zu einer festgelegten Jahresgrenze. Wichtig zu wissen: Bei Verstößen gegen Flugverbotszonen greift der Schutz nicht. Auch berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge sind einbezogen, wobei Sie als Versicherungsnehmer über die Kostenübernahme für mitversicherte Personen bestimmen können.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Abfluggewicht sind Drohnen und Copter versichert?
Versichert sind Drohnen und Copter mit einem Abfluggewicht bis 4 kg.
Wie hoch ist die Kostenübernahme beim Drohnen-Rechtsschutz?
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
In welcher Eigenschaft besteht Versicherungsschutz?
Sie haben Versicherungsschutz als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie als Pilot/Führer/Lenker von Drohnen und Coptern.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Kann ich der Kostenübernahme für mitversicherte Personen widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob Kosten für mitversicherte Personen übernommen werden sollen.