Wer nebenberuflich selbstständig ist, genießt im Agrar-Rechtsschutz der Roland Versicherungsschutz als Kleinunternehmer – vorausgesetzt, Umsatzgrenze und Mitarbeiterbedingung sind erfüllt. Auch die Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit inklusive Vorbereitungszeit und die automatische Vertragsumwandlung sind geregelt.
Im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz als Kleinunternehmer im Rahmen des Umfangs von Ziffer AGR 3.
Eine selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer liegt vor, wenn:
- der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und
- keine Mitarbeiter beschäftigt werden.
Hinweis: Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Es kommt nicht darauf an, dass außer der Nebentätigkeit auch ein Hauptberuf ausgeübt wird.
Nehmen Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit auf?
Dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten, zum Beispiel Kauf von notwendigen Büroausstattungen, jedoch für längstens 12 Monate.
Wichtig: Auseinandersetzungen um die Anmietung von Gewerberäumen sind versichert. Bei Auseinandersetzungen aus der Anstellung von Mitarbeitern besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Mit der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit (siehe Ziffer A 6.1.1) um.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass:
- Ihr Vertrag beendet wird,
- der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkund geändert wird,
- die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken (siehe Ziffer A 6.1.1).
Was bedeutet das konkret?
Wer neben seiner Haupttätigkeit im kleinen Rahmen selbstständig arbeitet, ist als Kleinunternehmer mitgeschützt, solange Umsatz und Umfang niedrig bleiben und keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Startet man eine hauptberufliche Selbstständigkeit, ist auch die Vorbereitungsphase eine Zeit lang abgedeckt, und der Vertrag stellt sich dann automatisch auf gewerbliche und private Risiken um. Für diesen Fall gibt es zudem befristete Wahlmöglichkeiten, wie es mit dem Vertrag weitergeht.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Tätigkeit als selbstständige Nebentätigkeit eines Kleinunternehmers?
Wenn der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und keine Mitarbeiter beschäftigt werden.
Wann ist eine Tätigkeit nebenberuflich?
Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Ob zusätzlich ein Hauptberuf ausgeübt wird, spielt keine Rolle.
Ist die Vorbereitungszeit einer hauptberuflichen Selbstständigkeit mitversichert?
Ja. Bei Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit, einschließlich zugehöriger Vorbereitungstätigkeiten wie dem Kauf notwendiger Büroausstattung – jedoch für längstens 12 Monate.
Was passiert mit dem Vertrag bei Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit?
Der Vertrag wandelt sich automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken um, ohne dass eine erneute Wartezeit berücksichtigt wird.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich nach der Umwandlung?
Innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung können Sie verlangen, dass Ihr Vertrag beendet wird, in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird oder die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn die Änderung bekannt ist. Im letzten Fall entfällt der Schutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026