Im Agrar-Rechtsschutz der Roland deckt der Schadenersatz-Rechtsschutz die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche ab und erweitert den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz um die Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG und vergleichbaren Vorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
- Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz auch für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Dies kann die Abwehr folgender Ansprüche sein:
- Unterlassungsansprüche
- Beseitigungsansprüche
- Widerrufsansprüche
- Duldungsansprüche
- Entschädigungsansprüche
- Schadenersatzansprüche
- Ansprüche auf Vornahme von Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Der Schadenersatz-Rechtsschutz hilft Ihnen dabei, eigene Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber anderen durchzusetzen. Zusätzlich unterstützt Sie der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz, wenn gegen Sie Ansprüche wegen einer angeblichen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder vergleichbaren Regelungen erhoben werden – hier geht es um die Abwehr solcher Forderungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wofür besteht im Schadenersatz-Rechtsschutz Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Ist auch die Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Versicherungsschutz auch für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Welche Ansprüche kann die Abwehr im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz umfassen?
Dies kann die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Widerrufs-, Duldungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen sein.
Gilt der Antidiskriminierungs-Schutz auch bei ausländischen Rechtsvorschriften?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch gleichartige Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.