Im Agrar-Rechtsschutz der Roland bleibt der Straf-Rechtsschutz auch dann bestehen, wenn ein Verfahren durch Strafbefehl endet – selbst bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat, sofern das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung der Privatfahrzeuge steht.
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 gilt für den Straf-Rechtsschutz:
- Der Versicherungsschutz bleibt bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bestehen.
- Dies gilt auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz).
- Voraussetzung ist, dass das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Endet ein Strafverfahren mit einem Strafbefehl, verlieren Sie den Straf-Rechtsschutz nicht automatisch. Selbst wenn es dabei zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommt, bleibt der Schutz erhalten – vorausgesetzt, das Vergehen hängt mit der Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge zusammen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz bei einem Strafbefehl bestehen?
Ja. Wird das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge steht.
Gilt der Schutz auch bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat?
Ja. Der Versicherungsschutz bleibt auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat – einschließlich direktem Vorsatz – bestehen, sofern der Bezug zur Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge gegeben ist.
Welche Voraussetzung muss für den Erhalt des Schutzes erfüllt sein?
Das Vergehen muss im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge stehen.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Bestimmung?
Die Regelung gilt ergänzend zu Ziffer A 3.9.1.