Im Agrar-Rechtsschutz der Roland umfasst der Beratungs-Rechtsschutz Leistungen in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers sowie für Vorsorgeverfügungen – mit Kostenübernahme bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Im Tarif Agrar-Rechtsschutz der Roland gilt für den Beratungs-Rechtsschutz Folgendes:
Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren:
Abweichend von Ziffer A 3.16.1 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers:
Dies gilt für versicherte Personen in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer. Abweichend von Ziffer A 3.16.2 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen:
Was bedeutet das konkret?
Der Beratungs-Rechtsschutz im Agrar-Rechtsschutz unterstützt Sie in bestimmten Beratungssituationen. Dazu zählen Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, Situationen rund um ein beantragtes Insolvenzverfahren Ihres Arbeitgebers sowie das Erstellen von Vorsorgeverfügungen. In den beiden erstgenannten Bereichen werden die Kosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Bereiche deckt der Beratungs-Rechtsschutz im Agrar-Rechtsschutz ab?
Abgedeckt sind der Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers sowie für Vorsorgeverfügungen.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Bei Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren sowie beim beantragten Insolvenzverfahren des Arbeitgebers übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Für wen gilt der Beratungs-Rechtsschutz beim Insolvenzverfahren des Arbeitgebers?
Er gilt für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer.
Gibt es Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen?
Ja, der Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen ist im Tarif enthalten.