Der Vereins-Rechtsschutz von Roland umfasst im Verwaltungs-Rechtsschutz die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Verein in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz im Tarif Vereins-Rechtsschutz:
Versicherungsschutz besteht ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen als Verein wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden
- in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Verein sich gegen eine Entscheidung einer deutschen Verwaltungsbehörde wehren muss, greift dieser Baustein. Er unterstützt Sie sowohl beim Widerspruch bei der Behörde selbst als auch bei einer Klage vor einem deutschen Verwaltungsgericht.
Häufige Fragen
Für wen gilt der Verwaltungs-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht, um die rechtlichen Interessen als Verein wahrzunehmen.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Gilt der Schutz auch außerhalb Deutschlands?
Nein, der Schutz bezieht sich ausschließlich auf deutsche Verwaltungsbehörden und deutsche Verwaltungsgerichte.
In welchem Tarif ist dieser Rechtsschutz enthalten?
Diese Regelung gilt im Tarif Vereins-Rechtsschutz.