Der Roland Vereins-Rechtsschutz regelt beim Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, dass hierfür der Allgemeine Straf-Rechtsschutz maßgeblich ist. Erfahren Sie kompakt, wie dieser Bereich im Vereins-Rechtsschutz eingeordnet wird.
Im Tarif Vereins-Rechtsschutz gilt für Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz folgendes:
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Im Vereins-Rechtsschutz wird der Bereich Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz dem Allgemeinen Straf-Rechtsschutz zugeordnet.
Häufige Fragen
Wo ist der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz im Vereins-Rechtsschutz eingeordnet?
Er ist dem Allgemeinen Straf-Rechtsschutz zugeordnet.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Für den Tarif Vereins-Rechtsschutz.
Gibt es weitere Details zu dieser Leistung?
Das hängt vom konkreten Tarif- und Bedingungswerk ab.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026