Der Roland Agrar-Rechtsschutz bietet im Tarif Agrar-Rechtsschutz auch Schutz für Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung – etwa Photovoltaik-, Windkraft- oder Biothermieanlagen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Wohn-, landwirtschaftliche und Gewerbeeinheiten gelten und bis zu welchem Betrag Kosten übernommen werden.
Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung auf Wohneinheiten:
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage muss fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten, auf dem versicherten Hof befindlichen Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks sein.
Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden:
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil der versicherten landwirtschaftlich genutzten Gebäude.
Anlagen auf Gewerbeeinheiten:
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
- Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis:
- Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
- Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
Anlagen auf sonstigen Flächen:
Photovoltaik-, Biogas- oder Windkraftanlagen, die sich auf dem sonstigen landwirtschaftlichen Grundstück sowie auf Feldern und Äckern befinden, sind nur im Rahmen des Plus-Bausteins Agrar (+AGR) versichert.
AGR
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Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.9.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Anlage zur umweltfreundlichen Energieerzeugung anschafft, installiert oder betreibt, kann bei rechtlichen Auseinandersetzungen auf diesen Baustein zurückgreifen. Der Schutz gilt für Anlagen auf Wohn-, landwirtschaftlich genutzten und Gewerbeeinheiten, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für Anlagen auf sonstigen Flächen wie Feldern und Äckern ist ein zusätzlicher Baustein erforderlich.
Häufige Fragen
Welche Anlagen sind vom Versicherungsschutz erfasst?
Erfasst sind Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie, zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder.
Bis zu welchem Betrag werden Kosten übernommen?
Die Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Sind Anlagen auf Feldern und Äckern versichert?
Photovoltaik-, Biogas- oder Windkraftanlagen auf dem sonstigen landwirtschaftlichen Grundstück sowie auf Feldern und Äckern sind nur im Rahmen des Plus-Bausteins Agrar (+AGR) versichert.
Was ist bei Gewerbeeinheiten nicht versichert?
Nicht versichert sind die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung solcher Anlagen sowie Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen.
Welche Voraussetzungen gelten bei Anlagen auf Wohneinheiten?
Sie müssen alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage sein, und die Anlage muss fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten, auf dem versicherten Hof befindlichen Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks sein.