Der Agrar-Rechtsschutz von Roland bietet Vorsorge-Rechtsschutz bei bevorstehender Pflegebedürftigkeit der Eltern: abgesichert sind anwaltlicher Rat und Auskunft sowie – bei mitversicherten Eltern – die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung mit Kostenübernahme bis 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Vorsorge-Rechtsschutz bei Pflegebedürftigkeit der Eltern:
Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Über die Beratung hinaus besteht auch Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn die Eltern im Rahmen dieses Vertrags mitversichert sind.
Wir übernehmen die Kosten in diesen Fällen bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Wenn bei Ihren Eltern eine Pflegebedürftigkeit bevorsteht, können Sie sich rechtlich beraten lassen und – sofern Ihre Eltern mitversichert sind – auch außergerichtlich und vor Gericht unterstützen lassen. Voraussetzung ist, dass deutsches Recht gilt. Für diese Fälle steht ein festgelegter Kostenrahmen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was ist beim Vorsorge-Rechtsschutz für Eltern abgesichert?
Abgesichert ist ein Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Ist auch die gerichtliche Interessenwahrnehmung mitversichert?
Ja. Über die Beratung hinaus besteht Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn die Eltern im Rahmen dieses Vertrags mitversichert sind.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden in diesen Fällen bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.