Mit dem Firmenrechtsschutz von Roland sichern Sie im Forderungsmanagement die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung fälliger und unstreitiger Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro ab – vorausgesetzt, deutsche Gerichte sind zuständig und die Forderung hängt unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammen.
Sie haben Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen:
- (1) die Forderung ist fällig und unstreitig,
- (2) es ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben,
- (3) die Forderung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen. Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer F 5.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Geschäftspartner eine offene Rechnung aus Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht bezahlt, unterstützt der Versicherer Sie dabei, dieses Geld einzufordern – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ein beauftragtes Inkasso-Unternehmen kümmert sich dabei um die Durchsetzung Ihrer Forderung. Wichtig ist, dass die Forderung eindeutig und fällig ist und mit Ihrer versicherten Tätigkeit zusammenhängt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Forderungen abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt für die Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro.
Welche Voraussetzungen muss die Forderung erfüllen?
Die Forderung muss fällig und unstreitig sein, es muss die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben sein und die Forderung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen.
Wer setzt die Forderung durch?
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein vom Versicherer benanntes Inkasso-Unternehmen.
Was passiert, wenn die Forderung nicht eingetrieben werden kann?
Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer F 5.
Ist auch die gerichtliche Durchsetzung abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026