Der Sozial-Rechtsschutz im Roland Firmenrechtsschutz greift im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit und unterstützt Sie bei Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie bei Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Im Tarif Firmenrechtsschutz gilt für den Sozial-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen:
- in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden
- in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Der Sozial-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn es rund um Ihre versicherte berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu rechtlichen Auseinandersetzungen im sozialrechtlichen Bereich kommt. Abgedeckt sind dabei sowohl Widerspruchsverfahren gegenüber deutschen Behörden als auch Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann greift der Sozial-Rechtsschutz im Firmenrechtsschutz?
Er greift ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.
Welche Verfahren sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.
Gilt der Schutz auch für private Angelegenheiten?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Sind auch ausländische Gerichte oder Behörden eingeschlossen?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden und Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten.