Der Agrar-Rechtsschutz der Roland bietet im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten im Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für den Antidiskriminierungs-Rechtsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen anderer nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit ergeben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand Ihnen gegenüber Ansprüche wegen einer angeblichen Benachteiligung geltend macht – etwa gestützt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder vergleichbare Regelungen im In- oder Ausland –, unterstützt Sie dieser Rechtsschutz bei der Abwehr. Voraussetzung ist, dass der Vorfall mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit zusammenhängt.
Häufige Fragen
Was deckt der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ab?
Er bietet Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen anderer nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Gilt der Schutz auch bei ausländischen Rechtsvorschriften?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst gleichartige Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Welche Vorgänge sind vom Versicherungsschutz erfasst?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit ergeben.
Deckt der Schutz die Abwehr oder die Durchsetzung von Ansprüchen?
Der Versicherungsschutz gilt für die Abwehr von Ansprüchen anderer wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.