Im Agrar-Rechtsschutz der Roland sind Sie als Fahrer und Insasse eigener wie fremder Fahrzeuge abgesichert – ebenso als Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer oder Fahrer von E-Bikes und Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr. Auch mitversicherte Familienangehörige und beschäftigte Mitarbeiter profitieren vom Schutz.
Im Tarif Agrar-Rechtsschutz der Roland gilt für Fahrer oder Insassen von Fahrzeugen Folgendes:
- Sie sind ferner als Fahrer von und als Insasse in fremden oder eigenen Fahrzeugen versichert. Die fremden Fahrzeuge sind nicht versichert.
- Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
Versicherungsschutz bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr:
Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
- Insasse,
- Fußgänger,
- Rollstuhlfahrer,
- Radfahrer oder
- Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen sowie für den Miteigentümer, Hoferben und Altenteiler sowie deren mitversicherten Familienangehörigen (siehe Ziffer AGR 2.2).
- Die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter sind auch als Fahrer in fremden Fahrzeugen versichert, wenn diese geschäftlich für Sie unterwegs sind. Die genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für Sie nicht nur, wenn Sie ein Fahrzeug fahren, sondern auch, wenn Sie mitfahren oder sich anderweitig im Straßenverkehr bewegen – etwa zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Rollstuhl. Auch mitversicherte Familienangehörige und Ihre geschäftlich unterwegs befindlichen Mitarbeiter sind einbezogen. Wichtig ist, dass fremde und geschäftlich genutzte Fahrzeuge selbst nicht mitversichert sind.
Häufige Fragen
Bin ich auch als Insasse fremder Fahrzeuge versichert?
Ja. Sie sind als Fahrer von und als Insasse in fremden oder eigenen Fahrzeugen versichert. Die fremden Fahrzeuge selbst sind jedoch nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Fußgänger und Radfahrer?
Ja. Sie haben auch als Insasse, Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Radfahrer oder Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen Versicherungsschutz, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Sind meine Familienangehörigen ebenfalls abgesichert?
Ja. Der Schutz gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen sowie für den Miteigentümer, Hoferben und Altenteiler und deren mitversicherte Familienangehörige (siehe Ziffer AGR 2.2).
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter sind auch als Fahrer in fremden Fahrzeugen versichert, wenn sie geschäftlich für Sie unterwegs sind. Die genutzten Fahrzeuge sind dabei nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026