Im Agrar-Rechtsschutz der Roland werden die Kosten für Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung im privaten Lebensbereich bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr übernommen. Dazu zählen telefonische und Online-Rechtsberatung, Rückruf-Service, Vertrags- und Dokumentencheck sowie weitere Leistungen für den Privatbereich und den versicherten Agrar-Betrieb.
Abweichend von Ziffer A 3.18 übernehmen wir die Kosten im privaten Lebensbereich für diese Leistung bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr.
Leistungen für den Privatbereich:
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Online Rechtsberatung
- Vertrags- und Dokumentencheck
- Vertrags-Download
- Online-Schutz-Radar
Leistungen für den versicherten land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb sowie für eine Tätigkeit als Kleinunternehmer bzw. gelegentliche freiberufliche Tätigkeit als angestellter Arzt:
- Telefonische Rechtsberatung
- telefonischer Rückruf-Service
- Online-Rechtsberatung
- Vertrags- und Dokumenten-Check
- Vertrags-Download
Zusätzliche Leistung:
- Webseiten-Prüfung – für Sie als Kleinunternehmer bzw. gelegentliche freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit dem Baustein angestellte Ärzte und Apotheker
Was bedeutet das konkret?
Im Agrar-Rechtsschutz stehen Ihnen verschiedene Beratungs- und Prüfleistungen zur Verfügung – sowohl für private Anliegen als auch rund um Ihren land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Für den privaten Bereich gilt dabei eine jährliche Kostenübernahme bis zu 2.500 Euro. Von der telefonischen Beratung über den Rückruf-Service bis hin zum Vertrags- und Dokumentencheck können Sie so unterschiedliche Unterstützungsangebote nutzen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten übernommen?
Abweichend von Ziffer A 3.18 werden die Kosten im privaten Lebensbereich für diese Leistung bis zu 2.500 Euro je Kalenderjahr übernommen.
Welche Leistungen stehen im Privatbereich zur Verfügung?
Für den Privatbereich gibt es telefonische Rechtsberatung, Rückruf-Service, Online Rechtsberatung, Vertrags- und Dokumentencheck, Vertrags-Download sowie den Online-Schutz-Radar.
Welche Leistungen gelten für den Agrar-Betrieb?
Für den versicherten land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb sowie für eine Tätigkeit als Kleinunternehmer bzw. gelegentliche freiberufliche Tätigkeit als angestellter Arzt stehen telefonische Rechtsberatung, telefonischer Rückruf-Service, Online-Rechtsberatung, Vertrags- und Dokumenten-Check sowie Vertrags-Download zur Verfügung.
Für wen gilt die Webseiten-Prüfung?
Die Webseiten-Prüfung gilt für Sie als Kleinunternehmer bzw. gelegentliche freiberufliche Tätigkeit in Verbindung mit dem Baustein angestellte Ärzte und Apotheker.