Mit dem Drohnen-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge von Roland sichern Sie Ihre rechtlichen Interessen als Eigentümer, Halter, Pilot und mehr rund um Drohnen und Copter bis 4 kg Abfluggewicht – mit Kostenübernahme bis 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als:
- Eigentümer,
- Halter,
- Erwerber,
- Leasingnehmer/Mieter,
- Pilot/Führer/Lenker
von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 4 kg.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen.
Mitversicherte Personen sind:
- Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
- Die mitversicherten Personen des im Versicherungsschein für den privaten Bereich genannten Inhaber oder Geschäftsführer sowie dessen mitversicherte Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.7.
Widerspruchsrecht:
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen übernehmen sollen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services:
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3.
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen-Einzelfahrzeuge aufgezeigt. Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, wenn es rund um eine Drohne oder einen Copter zu einem rechtlichen Streit kommt – etwa in Ihrer Rolle als Eigentümer, Halter oder Pilot. Voraussetzung ist ein Abfluggewicht bis 4 kg. Die Kosten werden bis zu einer festgelegten Jahresgrenze übernommen. Bestimmte Fälle, wie Verstöße gegen Flugverbotszonen, sind vom Schutz ausgenommen. Neben Ihnen können auch mitversicherte Personen Leistungen in Anspruch nehmen – als Versicherungsnehmer behalten Sie dabei die Entscheidung, ob Kosten für diese Personen übernommen werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Gewicht sind Drohnen und Copter versichert?
Versichert sind Drohnen und Copter mit einem Abfluggewicht bis 4 kg.
Wie hoch ist die Kostenübernahme beim Drohnen-Rechtsschutz?
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
In welcher Eigenschaft bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer/Mieter sowie als Pilot/Führer/Lenker.
Besteht Schutz bei Verstößen gegen Flugverbotszonen?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Kann ich dem Versicherungsschutz für mitversicherte Personen widersprechen?
Ja. Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen übernehmen sollen.