Der Roland Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge bietet im Vertrags- und Sachenrecht Schutz beim Erwerb von Motorfahrzeugen und Anhängern zur Eigennutzung – auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden. Erfahren Sie, welche Sonderregeln für Kfz-Handel, Kfz-Handwerk, Fahrschulen und Tankstellen gelten und wo kein Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsschutz beim Erwerb von Motorfahrzeugen und Anhängern:
Es besteht Versicherungsschutz auch für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme:
- Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr betroffen sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
Kfz-Handel, Kfz-Handwerk, Fahrschule oder Tankstelle:
Betreiben Sie einen Kfz-Handel, ein Kfz-Handwerk, eine Fahrschule oder eine Tankstelle? Dann besteht Versicherungsschutz, wenn Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern betroffen sind.
Kein Rechtsschutz besteht in diesen Fällen:
- für Motorfahrzeuge, die nicht auf Sie oder Ihre Firma zugelassen sind,
- für Motorfahrzeuge, die nur mit einem roten Kennzeichen bzw. einer Kurzzeitzulassung versehen sind,
- als Vermieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
Es besteht beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kein Versicherungsschutz im Bereich Firmen-Rechtsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Kaufen Sie ein Fahrzeug oder einen Anhänger für den eigenen Gebrauch, sind Sie beim Ärger rund um diesen Vertrag abgesichert – selbst dann, wenn das Fahrzeug später nicht auf Sie zugelassen wird. Für Streitigkeiten, bei denen Sie als Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr betroffen sind, greift dieser Schutz jedoch nicht. Für bestimmte Kfz-nahe Betriebe gelten eigene Regeln, wer und was mitversichert ist.
Häufige Fragen
Bin ich auch versichert, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht auf mich zugelassen wird?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz auch für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Gilt der Schutz auch bei einem Streit um eine Taxirechnung?
Nein. Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr betroffen sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
Welcher Schutz gilt für Kfz-Handel, Kfz-Handwerk, Fahrschule oder Tankstelle?
In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern betroffen sind.
In welchen Fällen besteht kein Rechtsschutz?
Kein Rechtsschutz besteht für Motorfahrzeuge, die nicht auf Sie oder Ihre Firma zugelassen oder nur mit einem roten Kennzeichen bzw. einer Kurzzeitzulassung versehen sind, sowie als Vermieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
Ist der Firmen-Rechtsschutz eingeschlossen?
Nein. Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht kein Versicherungsschutz im Bereich Firmen-Rechtsschutz.