Der Firmenrechtsschutz von Roland sichert im Vertrags- und Sachenrecht die rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Kunden, Lieferanten und Beratern ab – von der Wirtschaftsmediation über Investitionsgüter- und Nebengeschäfte bis zu personenbezogenen und betrieblichen Versicherungsverträgen, jeweils mit klar geregelten Kostengrenzen.
Hinweis: Für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist der Abschluss des Bausteins Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe bzw. Firmen-Vertrags-Rechtsschutz notwendig.
(1) Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
(2) Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
(3) über Investitionsgütergeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr. Dies sind Geschäfte mit funktionaler Beziehung zum Hauptgeschäft (berufsspezifisch). Es muss die berufsspezifische Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten (Büro-, Praxis-, Werkstatt- oder Betriebsräumlichkeiten oder dazugehöriger unbebauter Fläche) betreffen und als Investition dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.
(4) über Nebengeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall. Dies sind Geschäfte ohne funktionale Beziehung zum Hauptgeschäft (nicht zum Hauptgeschäft gehörend). Diese müssen ebenfalls der Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten, den Einkauf von Dienstleistungen betreffen oder der internen Verwaltung des Betriebes dienen.
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
(5) für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
(6) sowie für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit stehen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Verträge, die Sie im Rahmen Ihres Betriebs abschließen – etwa mit Kunden, Lieferanten oder Beratern. Dazu zählen Mediationsverfahren, Geschäfte für die Einrichtung und Erhaltung Ihrer Betriebsräume sowie bestimmte Versicherungsverträge. Für einige Bereiche gelten unterschiedliche Höchstgrenzen, für andere bestimmte Ausnahmen. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Was wird für Investitionsgütergeschäfte übernommen?
Die Kosten werden bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr übernommen. Es handelt sich um Geschäfte mit funktionaler Beziehung zum Hauptgeschäft, die die berufsspezifische Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten betreffen und als Investition dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei Nebengeschäften?
Bei Nebengeschäften werden die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall übernommen. Das sind Geschäfte ohne funktionale Beziehung zum Hauptgeschäft, die der Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten, dem Einkauf von Dienstleistungen oder der internen Verwaltung des Betriebes dienen.
Sind Geschäfte mit Grundstücken und Gebäuden versichert?
Nein. Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
Besteht Rechtsschutz im Handelsvertreterrecht?
Nein. Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Was ist für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz nötig?
Für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist der Abschluss des Bausteins Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe bzw. Firmen-Vertrags-Rechtsschutz notwendig.