Im Roland Firmenrechtsschutz ist geregelt, welche Kosten im Ausland übernommen werden – etwa Anwaltskosten ohne gesetzliche Vergütungsregelung, Reisekosten zum ausländischen Gericht sowie ein Forderungsmanagement mit Inkasso-Verfahren für Forderungen bis 100.000 Euro.
Anwaltskosten ohne gesetzliche Vergütungsregelung im Ausland:
Wenn im Ausland keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht, tragen wir im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Kosten für Rechtsanwälte maximal bis zur Höhe des Betrags, der nach der deutschen Vergütungsregelung zu erstatten wäre.
Reisekosten zum zuständigen ausländischen Gericht:
Wir tragen Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
Abweichend von Ziffer A 5 gilt ausschließlich zum Forderungsmanagement Folgendes:
Wir übernehmen die Kosten des Inkasso-Verfahrens für unstreitige, fällige vertragliche Forderungen von bis zu 100.000 Euro durch das von uns benannte Inkasso-Unternehmen. Dies beinhaltet die Kosten für:
- (1) die außergerichtliche Mahnung,
- (2) die gerichtliche Titulierung im Mahnverfahren sowie
- (3) bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland.
Kosten für Rechtsanwälte werden nicht getragen.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für das Forderungsmanagement Folgendes:
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung beschreibt, welche Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausland und dem Forderungsmanagement greifen. Fehlt im Ausland eine gesetzliche Regelung zur Anwaltsvergütung, orientiert sich die Erstattung im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz an den deutschen Vorgaben. Ordnet ein ausländisches Gericht Ihr persönliches Erscheinen an, können Reisekosten nach den deutschen RVG-Sätzen übernommen werden. Für das Forderungsmanagement steht ein Inkasso-Verfahren über ein benanntes Unternehmen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn im Ausland keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht?
Im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz tragen wir die Kosten für Rechtsanwälte maximal bis zur Höhe des Betrags, der nach der deutschen Vergütungsregelung zu erstatten wäre.
Werden Reisekosten zu einem ausländischen Gericht übernommen?
Ja, wenn das zuständige ausländische Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem RVG übernommen.
Bis zu welcher Höhe werden Forderungen im Inkasso-Verfahren bearbeitet?
Wir übernehmen die Kosten des Inkasso-Verfahrens für unstreitige, fällige vertragliche Forderungen von bis zu 100.000 Euro durch das von uns benannte Inkasso-Unternehmen.
Welche Leistungen umfasst das Inkasso-Verfahren?
Es umfasst die außergerichtliche Mahnung, die gerichtliche Titulierung im Mahnverfahren sowie bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland.
Werden Rechtsanwaltskosten im Forderungsmanagement getragen?
Nein, Kosten für Rechtsanwälte werden im Rahmen des Inkasso-Verfahrens nicht getragen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026