Beim Steuer-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis sind Sie in steuerrechtlichen Angelegenheiten abgesichert – ausschließlich im Rahmen Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit, wenn Sie Ihre Interessen vor Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie den zugehörigen Gerichten wahrnehmen.
Im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis der Roland Rechtsschutz gilt für den Steuer-Rechtsschutz Folgendes:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit. Damit können Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten wahrnehmen:
- vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden
- vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
Was bedeutet das konkret?
Wenn es im Rahmen Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit als angestellte Ärztin, angestellter Arzt oder Apotheker zu einer steuerrechtlichen Auseinandersetzung kommt, unterstützt Sie dieser Baustein dabei, Ihre rechtlichen Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten durchzusetzen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Für welchen Bereich gilt der Steuer-Rechtsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.
Welche Angelegenheiten sind abgedeckt?
Abgedeckt ist die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie vor Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sind private steuerrechtliche Angelegenheiten mitversichert?
Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich in Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026