Der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz der Roland im Tarif Geschäftskunden Basis schützt Sie bei der Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und gleichartigen in- oder ausländischen Vorschriften – bezogen auf Handlungen und Unterlassungen rund um Ihre versicherte Tätigkeit.
Sie haben Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit ergeben.
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen Sie ein Vorwurf der Benachteiligung erhoben, unterstützt Sie dieser Baustein bei der Abwehr solcher Ansprüche. Gemeint sind Forderungen, die sich auf das Gleichbehandlungsgesetz oder vergleichbare Regelungen im In- oder Ausland stützen. Voraussetzung ist, dass der Vorwurf mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit zusammenhängt.
Häufige Fragen
Was deckt der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz ab?
Er bietet Versicherungsschutz für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Gilt der Schutz auch für ausländische Rechtsvorschriften?
Ja. Der Schutz umfasst gleichartige Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Auf welche Vorfälle erstreckt sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Handlungen und Unterlassungen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit ergeben.
In welchem Tarif ist dieser Baustein enthalten?
Diese Regelung gilt in der Rechtsschutz der Roland im Tarif Geschäftskunden Basis.