Mit dem Forderungsmanagement der Roland Rechtsschutz im Tarif Geschäftskunden Basis sichern Sie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung fälliger und unstreitiger Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro ab – vorausgesetzt, deutsche Gerichte sind zuständig und die Forderung hängt mit Ihrer versicherten selbstständigen Tätigkeit zusammen.
In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Geschäftskunden Basis folgendes für das Forderungsmanagement:
Sie haben Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen:
- (1) die Forderung ist fällig und unstreitig,
- (2) es ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben,
- (3) die Forderung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen.
Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer FVI-Ba 5.
Was bedeutet das konkret?
Bleiben Rechnungen an Ihr Unternehmen offen, unterstützt Sie dieser Baustein dabei, berechtigte Vertragsforderungen einzufordern – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wichtig ist, dass die Forderung eindeutig fällig und unbestritten ist, dass ein deutsches Gericht zuständig wäre und dass die Forderung aus Ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit stammt. Die eigentliche Beitreibung übernimmt ein von der Roland benanntes Inkasso-Unternehmen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Vertragsforderungen abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Forderung muss fällig und unstreitig sein, es muss die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben sein und die Forderung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit stehen.
Wer treibt die Forderung ein?
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen.
Was passiert, wenn die Hauptforderung nicht eingebracht werden kann?
Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer FVI-Ba 5.