Der Verwaltungs-Rechtsschutz der Roland im Tarif Geschäftskunden Basis sichert Ihre rechtlichen Interessen aus dem gewerblichen Bereich und rund um die versicherte Immobilie – etwa in Widerspruchsverfahren, vor Verwaltungsgerichten und in Verkehrssachen. Zusätzlich schützt der Allgemeine Straf-Rechtsschutz Inhaber, Geschäftsführer und versicherte Organe bei Straf-, Ordnungswidrigkeits- sowie Disziplinar- und Standesrechtsvorwürfen.
Es besteht Versicherungsschutz:
- um Ihre rechtlichen Interessen
- aus dem versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich sowie
- im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie
in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Es besteht Versicherungsschutz für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen (ausschließlich für den Inhaber/Geschäftsführer und die versicherten Organe einer juristischen Person) in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift:
- des Strafrechts,
- des Ordnungswidrigkeitenrechts,
- des Disziplinar- und Standesrechts
in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs:
- eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
- eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände mit Ausnahme von Verbrechen. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
- Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten auch für vorsätzliches Handeln.
- Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Der Verwaltungs-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen Entscheidungen von Behörden wehren müssen – etwa im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht, bezogen auf Ihren Betrieb, Ihre Immobilie oder verkehrsrechtliche Fragen. Der Allgemeine Straf-Rechtsschutz übernimmt Verteidigungskosten für Inhaber, Geschäftsführer und versicherte Organe, wenn ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ein Straf-, Ordnungswidrigkeits- oder Standesrechtsverstoß vorgeworfen wird. Bei einem nachgewiesenen vorsätzlichen Verbrechen greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welche Verfahren deckt der Verwaltungs-Rechtsschutz ab?
Er deckt Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden und Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten ab – aus dem versicherten gewerblichen Bereich, im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie sowie in Verkehrssachen.
Für wen gilt der Allgemeine Straf-Rechtsschutz?
Er gilt ausschließlich für den Inhaber/Geschäftsführer und die versicherten Organe einer juristischen Person und umfasst die Kosten der Verteidigung sowie des Zeugenbeistands der versicherten Personen.
Besteht Schutz auch bei vorsätzlichen Vorwürfen?
Ja, auch für die Verteidigung wegen nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände – mit Ausnahme von Verbrechen. Wird jedoch rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Schutz rückwirkend und Sie müssen die Kosten erstatten. Bei Ordnungswidrigkeiten besteht der Schutz auch für vorsätzliches Handeln.
Was gilt bei einem Strafbefehl?
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Ist ein Verbrechensvorwurf mitversichert?
Nein. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.