Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Tarif Geschäftskunden Basis der Roland Rechtsschutz greift, wenn Ihnen im Rahmen Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit, im Verkehrsbereich oder rund um die versicherte Immobilie eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – etwa bei unzulässigem Lärm.
Es besteht Versicherungsschutz:
- im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit
- im Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich
- im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit gemacht wird, unterstützt Sie dieser Rechtsschutz bei Ihrer Verteidigung. Abgedeckt sind dabei Situationen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit, aus dem Verkehr sowie im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie. Ein Beispiel ist der Vorwurf, unzulässigen Lärm verursacht zu haben.
Häufige Fragen
Wann greift der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz?
Er greift für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird – im Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit, dem Verkehrsbereich oder der versicherten Immobilie.
Welche beruflichen Tätigkeiten sind erfasst?
Erfasst ist die versicherte selbstständige, freiberufliche oder sonstige gewerbliche Tätigkeit.
Ist auch der Verkehrsbereich abgedeckt?
Ja, es besteht Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich.
Gibt es ein Beispiel für eine Ordnungswidrigkeit bei der Immobilie?
Ein Beispiel ist, wenn Sie unzulässigen Lärm verursachen.