Der Verkehrs-Rechtsschutz Firmenfahrzeuge der Roland deckt im Vertrags- und Sachenrecht auch den Erwerb von Motorfahrzeugen und Anhängern zur Eigennutzung ab. Erfahren Sie, welche Sonderregeln für Kfz-Handel, Kfz-Handwerk, Fahrschule oder Tankstelle gelten und wo der Schutz ausgeschlossen ist.
Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
Betreiben Sie einen Kfz-Handel, ein Kfz-Handwerk, eine Fahrschule oder eine Tankstelle?
Dann besteht Versicherungsschutz, wenn Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern betroffen sind.
Kein Rechtsschutz besteht in diesen Fällen:
- für Motorfahrzeuge, die nicht auf Sie oder Ihre Firma zugelassen sind,
- für Motorfahrzeuge, die nur mit einem roten Kennzeichen bzw. einer Kurzzeitzulassung versehen sind,
- als Vermieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
Es besteht beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz greift, wenn Sie rund um den Kauf oder Erwerb von Fahrzeugen und Anhängern zur Eigennutzung in einen rechtlichen Streit geraten – selbst dann, wenn das Fahrzeug später nicht auf Sie zugelassen wird. Für bestimmte Branchen wie Kfz-Handel, Kfz-Handwerk, Fahrschule oder Tankstelle gelten eigene Regeln. Streitigkeiten aus der Rolle als Verkehrsteilnehmer sowie aus der gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit sind hier nicht abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bin ich beim Kauf eines Fahrzeugs zur Eigennutzung geschützt?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen – auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ist ein Streit um eine Taxirechnung mitversichert?
Nein. Als Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
Welche Regeln gelten für Kfz-Handel, Kfz-Handwerk, Fahrschule oder Tankstelle?
Hier besteht Versicherungsschutz, wenn Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern betroffen sind. Kein Rechtsschutz besteht für Fahrzeuge, die nicht auf Sie oder Ihre Firma zugelassen oder nur mit rotem Kennzeichen bzw. Kurzzeitzulassung versehen sind, sowie als Vermieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
Gilt der Schutz auch für meine gewerbliche Tätigkeit?
Nein. Beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026