Im Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge der Roland ist der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz über den Verkehrs-Straf-Rechtsschutz abgedeckt – ein wichtiger Baustein für Unternehmen mit betrieblich genutzten Fahrzeugen.
Für den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gilt Folgendes:
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Was bedeutet das konkret?
Beim Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmenfahrzeuge ist der Bereich Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz dem Verkehrs-Straf-Rechtsschutz zugeordnet. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Vertragsunterlagen.
Häufige Fragen
Wie ist der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmenfahrzeuge geregelt?
Er ist über den Verkehrs-Straf-Rechtsschutz abgedeckt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmenfahrzeuge in der Rechtsschutzversicherung der Roland.
Welchem Leistungsbaustein ist der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz zugeordnet?
Er ist dem Verkehrs-Straf-Rechtsschutz zugeordnet.
Wo finde ich die genauen Bedingungen?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertragsunterlagen.