Der Agrar-Rechtsschutz von Roland schützt Sie rund um versicherte Immobilien – etwa als Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter sowie als Verpächter oder Vermieter land- und forstwirtschaftlich, privat oder betrieblich genutzter Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile. Erfahren Sie, welche Nutzungen abgedeckt sind und wann Zusatzbausteine nötig werden.
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz als:
AGR
- Eigentümer,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter
von
- land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
- ausschließlich privat selbst genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- ausschließlich für den Agrar-Betrieb gewerblich selbst genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
und als
- Verpächter,
- Vermieter
von
- land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
- bis zu acht auf dem versicherten Betriebsgelände befindlichen Betten an Feriengäste
- einer Ihnen gehörenden Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus. Eine Einliegerwohnung ist eine zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung, die sich in Ihrem versicherten selbstbewohnten Eigenheim befindet und die von Ihnen als Eigentümer vermietet wird.
Hinweis: Für Streitigkeiten aus der Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen benötigen Sie den Plus-Baustein +AGR. Für die Streitigkeiten aus der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten benötigen Sie den Vermieter-Rechtsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein sichert Sie im Zusammenhang mit Immobilien ab – sowohl wenn Sie diese selbst nutzen (als Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter) als auch wenn Sie sie an andere überlassen (als Verpächter oder Vermieter). Erfasst sind land- oder forstwirtschaftlich genutzte, privat selbst genutzte und für den Agrar-Betrieb gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile. Für bestimmte Vermietungsformen sind allerdings zusätzliche Bausteine vorgesehen.
Häufige Fragen
In welchen Rollen bin ich beim Agrar-Rechtsschutz für Immobilien versichert?
Sie haben Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter sowie als Verpächter und Vermieter.
Welche Grundstücke und Gebäude sind abgedeckt?
Versichert sind land- oder forstwirtschaftlich genutzte, ausschließlich privat selbst genutzte sowie ausschließlich für den Agrar-Betrieb gewerblich selbst genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Ist die Vermietung an Feriengäste mitversichert?
Als Verpächter oder Vermieter besteht Schutz für bis zu acht auf dem versicherten Betriebsgelände befindliche Betten an Feriengäste.
Was gilt für eine Einliegerwohnung?
Versichert ist eine Ihnen gehörende Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus. Eine Einliegerwohnung ist eine zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung, die sich in Ihrem versicherten selbstbewohnten Eigenheim befindet und die von Ihnen als Eigentümer vermietet wird.
Welche Zusatzbausteine brauche ich für weitere Vermietungen?
Für Streitigkeiten aus der Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen benötigen Sie den Plus-Baustein +AGR. Für Streitigkeiten aus der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten benötigen Sie den Vermieter-Rechtsschutz.