Der Steuer-Rechtsschutz im Roland Agrar-Rechtsschutz sichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren – und erweitert den Schutz auf Anlieger- und Erschließungsabgaben bei selbst genutzten Wohneinheiten.
Im Tarif Agrar-Rechtsschutz der Roland gilt für den Steuer-Rechtsschutz Folgendes:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
- Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit den versicherten selbst genutzten Wohneinheiten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Was bedeutet das konkret?
Der Steuer-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Rechte in Steuerfragen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren bei Finanz- und Verwaltungsbehörden durchsetzen möchten. Zusätzlich ist auch der Schutz rund um selbst genutzte Wohneinheiten eingeschlossen, wenn es um die Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben geht.
Häufige Fragen
Welche steuerrechtlichen Angelegenheiten sind abgedeckt?
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Finanz- und Verwaltungsbehörden.
Sind selbst genutzte Wohneinheiten mitversichert?
Ja. Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit den versicherten selbst genutzten Wohneinheiten – wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz bei Anlieger- und Erschließungsabgaben?
Der Schutz gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden.
In welchem Tarif gilt dieser Steuer-Rechtsschutz?
Die Regelungen gelten im Tarif Agrar-Rechtsschutz der Roland.